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Abgaskontrolle und Abgaswartung – umweltbewusst durchstarten
Bis vor wenigen Jahren zählte die regelmässige Abgaswartung zu den obligatorischen Punkten bei der Inspektion. Doch seit dem 1. Januar 2013 ist der Abgastest in der Schweiz im festen Turnus für eine ganze Reihe von Fahrzeugen nicht mehr verpflichtend. In welchen Fällen Sie dennoch zur Abgaskontrolle in der Werkstatt vorbeischauen sollten, erfahren Sie hier.
Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose: Oft keine Abgaskontrolle nötig
Vor der Gesetzesänderung mussten sich alle Autofahrer in Intervallen von ein bis zwei Jahren in der Werkstatt zur Abgaswartung vorstellen. Inzwischen gilt die Abgaswartungspflicht für viele neuere Autos nicht mehr. Voraussetzung ist, dass sie über die sogenannte On-Board-Diagnose (ODB) verfügen. Das eingebaute Selbstdiagnosesystem überwacht alle Funktionen, welche mit dem Abgassystem in Verbindung stehen. Treten hier Fehler auf, werden sie dem Fahrer per Motorkontrollleuchte angezeigt.
Welche Fahrzeuge sind vom Abgastest in der Schweiz befreit
Knapp die Hälfte aller Autos verfügt inzwischen über ein ODB-System. Allerdings betrifft die Gesetzesänderung nicht alle Wagen mit Selbstüberwachung. Ob Sie zu den Fahrzeughaltern zählen, welche gemäss Art. 59a der Verkehrsverordnung (SR 741.11) von der Verpflichtung zur regelmässigen Abgaskontrolle befreit sind, können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Neben dem Vorhandensein des ODB-Systems muss Ihr Fahrzeug einen bestimmten Emissionscode aufweisen, welchen Sie im Feld 72 finden.
Folgende Fahrzeuge sind von der Abgaswartung befreit:
- Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen mit Benzin- oder Gasmotor und Emissionscode B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A06.
- Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen mit Emissionscode B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05, A07.
- Schwere Motorwagen, die zum ersten Mal nach dem 30. September 2006 zugelassen wurden und wenigstens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen.
In welchen Fällen muss Ihr Auto nach wie vor zur Abgaswartung?
Für alle anderen Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1976 zugelassen wurden, ist die regelmässige Abgaswartung in der Schweiz nach wie vor verpflichtend. Wenn Ihr Auto über einen Katalysator verfügt oder einen Dieselmotor hat, müssen Sie alle zwei Jahre, mit Benziner ohne Katalysator einmal jährlich in der Werkstatt vorstellig werden.
Auch wenn Sie zu den Fahrzeughaltern zählen, welche von der gesetzlichen Abgaswartungspflicht befreit sind, sollten Sie Ihr Auto gemäss Vorgaben des Herstellers zur Abgaswartung bringen, damit ein zuverlässiger Betrieb des ODB-Systems sichergestellt werden kann. Dies gilt freilich auch für den Fall, dass Ihnen das Kontrollsystem eine Fehlermeldung anzeigt.
Beachten Sie zudem: Leuchtet das ODB-Signal erstmalig auf, sind Sie verpflichtet, das Auto innert Monatsfrist zur Abgaskontrolle in die Werkstatt zu bringen und die Anlage gegebenenfalls warten zu lassen.
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